Kinderzuschlag: bis zu 297 € pro Kind und Monat
Ihr arbeitet, bekommt Kindergeld, und trotzdem wird es jeden Monat knapp? Dann kann euch der Kinderzuschlag zustehen. Er kommt zusätzlich zum Kindergeld und wird für jedes Kind einzeln berechnet.
Ihr könntet Anspruch haben, wenn
- ihr für das Kind Kindergeld bekommt,
- ihr im Schnitt der letzten 6 Monate mindestens 900 € brutto im Monat verdient (als Paar) oder 600 € (alleinerziehend),
- das Kind unter 25 ist, nicht verheiratet und bei euch wohnt,
- ihr kein größeres Vermögen habt.
Eine feste Obergrenze fürs Einkommen gibt es nicht. Neben Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) gibt es den Kinderzuschlag in der Regel nicht.
Was der Kinderzuschlag noch öffnet
- Bildung und Teilhabe: 195 € pro Schuljahr für Schulsachen, 15 € im Monat für Sportverein oder Musikschule, dazu Mittagessen in Kita und Schule, Ausflüge und Klassenfahrten. Das beantragt ihr bei eurer Stadt.
- Befreiung von den Kita-Gebühren: beim Jugendamt beantragen.
So geht's
- Mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse in wenigen Minuten prüfen, ob es passt.
- Online bei der Familienkasse beantragen.
- Nach 6 Monaten neu beantragen. Wenn sich nichts geändert hat, reicht ein Kurzantrag.
Wichtig: Gezahlt wird ab dem Monat, in dem ihr den Antrag stellt, nicht rückwirkend. Wer zögert, verschenkt Geld.
Zum KiZ-Lotsen der Familienkasse
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob und wie viel ihr bekommt, entscheidet die Familienkasse.
Quellen: Sozialplattform (MAGS NRW und BMAS): Kinderzuschlag · Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse: Kinderzuschlag · Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Leistungen des Bildungspakets. Stand: 23.10.2026.
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