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Bildungs- und Teilhabepaket: 195 € Schulbedarf und 15 € im Monat für Vereine

Bekommt ihr Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag, gibt es für eure Kinder das Bildungs- und Teilhabepaket. Es zahlt 195 € pro Kind und Jahr für Schulbedarf (130 € zum 1. August, 65 € zum 1. Februar) und 15 € im Monat zum Beispiel für Sportverein oder Musikunterricht. Beantragt wird bei Bürgergeld meist beim Jobcenter, bei Wohngeld und Kinderzuschlag in der Regel bei eurer Kommune, eurem Kreis oder eurer kreisfreien Stadt.

Wie viel gibt es?

  • Schulbedarf: 195 € pro Kind und Jahr, in zwei Teilen: 130 € zum 1. August und 65 € zum 1. Februar.
  • Teilhabe: 15 € im Monat, zum Beispiel für den Sportverein oder Musikunterricht.

Wer hat Anspruch?

Eure Familie bekommt eine dieser Leistungen:

  • Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld (SGB II),
  • Sozialhilfe (SGB XII),
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Wohngeld oder
  • Kinderzuschlag.

Für den Schulbedarf gilt außerdem: Das Kind ist unter 25, besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule und bekommt keine Ausbildungsvergütung.

Wo stellt ihr den Antrag?

  • Mit Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld: meist beim Jobcenter.
  • Mit Wohngeld oder Kinderzuschlag: in der Regel bei eurer Kommune, eurem Kreis oder eurer kreisfreien Stadt.

Wenn ihr unsicher seid, fragt bei der Stelle nach, die eure Leistung zahlt. Dort erfahrt ihr, wer bei euch für das Bildungspaket zuständig ist.

Kinderzuschlag bekommen? Dann habt ihr meist auch Anspruch auf das Bildungspaket. Mehr zum Kinderzuschlag

Häufige Fragen

Wie viel Geld gibt es aus dem Bildungspaket für Schulsachen?

195 € pro Kind und Jahr. 130 € kommen zum 1. August, 65 € zum 1. Februar.

Wofür sind die 15 € im Monat?

Für Freizeitangebote wie den Beitrag im Sportverein oder Musikunterricht.

Wer hat Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket?

Familien, die Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommen. Für den Schulbedarf muss das Kind unter 25 sein, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und darf keine Ausbildungsvergütung bekommen.

Wo beantrage ich das Bildungspaket?

Mit Bürgergeld meist beim Jobcenter. Mit Wohngeld oder Kinderzuschlag in der Regel bei eurer Kommune, eurem Kreis oder eurer kreisfreien Stadt.

Wir bekommen Kinderzuschlag. Gilt das Bildungspaket auch für uns?

Meist ja. Kinderzuschlag gehört zu den Leistungen, mit denen ihr Anspruch auf das Bildungspaket habt. Den Antrag stellt ihr in der Regel bei eurer Kommune, eurem Kreis oder eurer kreisfreien Stadt.

Keine Rechtsberatung. Stand: August 2026. Prüft Details bei der zuständigen Stelle.

Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Leistungen des Bildungspakets · buerger-geld.org: Schulstart 2026, diese Zuschüsse stehen Kindern zu (22.08.2026).

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