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Elterngeld: rückwirkend nur 3 Lebensmonate. So verliert ihr kein Geld

Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Beginn des Lebensmonats gezahlt, in dem euer Antrag eingegangen ist (§ 7 Abs. 1 BEEG). Wer später beantragt, verliert die früheren Lebensmonate. Bereitet die Unterlagen deshalb schon vor der Geburt vor und reicht den Antrag zeitnah ein, sobald ihr die Geburtsurkunde habt.

Die Regel aus § 7 BEEG

Elterngeld gibt es nur auf Antrag. Rückwirkend gezahlt wird nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Beginn des Lebensmonats, in dem der Antrag eingegangen ist. Für alle Lebensmonate davor gibt es nichts mehr, auch wenn ihr sonst Anspruch gehabt hättet.

Lebensmonate, nicht Kalendermonate

Lebensmonate zählen ab dem Geburtstag des Kindes. Ist euer Kind am 15. geboren, beginnt jeder Lebensmonat am 15. und endet am 14. des nächsten Monats.

Ein Beispiel: Euer Kind ist am 15. März geboren. Der 5. Lebensmonat läuft dann vom 15. Juli bis 14. August. Geht euer Antrag am 20. Juli ein, kann rückwirkend nur noch für den 2., 3. und 4. Lebensmonat gezahlt werden. Der 1. Lebensmonat ist verloren.

So verliert ihr kein Geld

  1. Vor der Geburt: Unterlagen sammeln und den Antrag so weit wie möglich vorbereiten.
  2. Nach der Geburt: Geburtsurkunde beim Standesamt holen.
  3. Sobald ihr sie habt: den Antrag zeitnah bei der Elterngeldstelle einreichen. Wartet nicht bis zum Ende des dritten Lebensmonats.

Wer ist in NRW zuständig?

In Nordrhein-Westfalen nehmen die Elterngeldstellen der Kreise und kreisfreien Städte den Antrag an. Zuständig ist die Stelle eures Wohnorts.

Häufige Fragen

Kann man Elterngeld rückwirkend beantragen?

Ja, aber nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Beginn des Lebensmonats, in dem der Antrag eingegangen ist. Frühere Lebensmonate werden nicht nachgezahlt.

Was ist ein Lebensmonat?

Ein Lebensmonat zählt ab dem Geburtstag des Kindes, nicht nach dem Kalender. Ist das Kind am 15. geboren, beginnt jeder Lebensmonat am 15.

Wann sollte ich den Elterngeldantrag stellen?

Zeitnah nach der Geburt, sobald ihr die Geburtsurkunde habt. Die übrigen Unterlagen könnt ihr schon vor der Geburt vorbereiten.

Wo beantrage ich Elterngeld in NRW?

Bei der Elterngeldstelle eures Kreises oder eurer kreisfreien Stadt.

Keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Prüft Details bei der zuständigen Stelle.

Quellen: § 7 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG): Antragstellung.

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