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Vorsorge-Check NRW

Wie viel legt der Staat bei eurer Altersvorsorge dazu?

Ab dem 1. Januar 2027 gibt es das Altersvorsorgedepot. Wer selbst einzahlt, bekommt Zulagen vom Staat, für jedes Kind mit Kindergeld bis zu 300 € im Jahr extra. Rechnet hier aus, was das für euch heißt. Ohne Anmeldung, der Rechner speichert nichts.

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Zulagen-Rechner

Gerechnet für eine Person mit eigenem Vertrag. Die Kinderzulage gibt es pro Kind nur einmal, bei dem Elternteil, dem sie zusteht. Ob ihr überhaupt zulageberechtigt seid, zum Beispiel als rentenversicherte Angestellte oder Beamte, prüft der Rechner nicht.

Zulagen nach §§ 84 bis 86 EStG, Höchstbeitrag nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 AltZertG, jeweils in der Fassung des Altersvorsorgereformgesetzes vom 26. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 156, verkündet am 29. Mai 2026, recht.bund.de). Stand 10/2026.

So rechnet der Check

  • Grundzulage (§ 84 EStG): 50 % auf die ersten 360 € im Jahr, dazu 25 % auf alles von 360,01 € bis 1.800 €. Das sind höchstens 540 € im Jahr.
  • Kinderzulage (§ 85 EStG): für jedes Kind mit Kindergeld 100 % eures Beitrags bis 1.800 €, höchstens 300 € pro Kind und Jahr. Derselbe Beitrag zählt für jedes Kind.
  • Berufseinsteigerbonus (§ 84 EStG): einmalig 200 €, wenn ihr zu Beginn des Jahres jünger als 25 seid.
  • Mindesteigenbeitrag (§ 86 EStG): Zulagen gibt es ab einem eigenen Beitrag von 120 € im Jahr. Für Beiträge über 1.800 € im Jahr gibt es keine Zulage, und mehr als 6.840 € im Jahr kann man nicht in ein Altersvorsorgedepot einzahlen (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 AltZertG).

Kostenlose Terminanfrage: Ein nach § 34d/§ 34f GewO registrierter Berater meldet sich bei euch

Buddi berät nicht und empfiehlt kein Produkt. Mit eurer Einwilligung geben wir eure Anfrage an einen nach § 34d/§ 34f GewO registrierten Berater (Kooperationspartner) weiter, der sich bei euch meldet. Das Angebot gilt im Moment nur für Familien in Nordrhein-Westfalen.

Danke für euer Interesse! Die Terminanfrage gibt es im Moment nur für Familien in Nordrhein-Westfalen. Eure Postleitzahl liegt außerhalb, deshalb haben wir nichts gespeichert. Den Rechner oben könnt ihr natürlich trotzdem nutzen.

Wann passt es euch am besten?
Sprache der E-Mails

Wir verarbeiten eure Angaben nur für diese Anfrage, auf Grundlage eurer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Empfänger nach eurer Bestätigung: ein registrierter Berater (Kooperationspartner). Die E-Mails verschicken wir über unseren Auftragsverarbeiter Resend in den USA (Übermittlung auf Grundlage des EU-US Data Privacy Frameworks, Art. 45 DSGVO). Nicht bestätigte Anfragen löschen wir nach 30 Tagen, bestätigte 6 Monate nach der Bestätigung; den Nachweis der Einwilligung bewahren wir 3 Jahre auf. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Wichtige Hinweise

  • Werbung. Diese Seite wirbt für die kostenlose Terminanfrage. Buddi ist dabei nur Tippgeber.
  • Info, keine Anlageberatung. Der Check rechnet nur die gesetzlichen Zulagen aus. Er empfiehlt kein Produkt und ersetzt keine Beratung. Buddi macht keine Versprechen zu Erträgen.
  • Zulagen gemäß Altersvorsorgereformgesetz, Stand 10/2026. Grundlage ist das Gesetz im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 156). Gesetze können sich ändern.
  • Geldanlagen können an Wert verlieren. Wie sich ein Depot entwickelt, hängt von den Märkten ab. Der Rechner zeigt deshalb nur, was eingezahlt wird.

Buddi als Tippgeber

  • Buddi ist kein Versicherungsvermittler und kein Finanzanlagenvermittler und berät nicht.
  • Buddi gibt mit eurer Einwilligung nur eure Anfrage an einen nach § 34d/§ 34f GewO registrierten Berater (Kooperationspartner) weiter.
  • Beratung, Angebote und Verträge kommen allein vom Berater. Ob ihr einen Termin wahrnehmt oder etwas abschließt, entscheidet ihr frei.